Working-Holiday-Visa, Genehmigungen für Saisonarbeitskräfte und was dein Pass dir tatsächlich erlaubt
Visa- und Einwanderungsbestimmungen ändern sich häufig. Dieser Leitfaden dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken – überprüfen Sie die aktuellen Anforderungen stets bei der zuständigen staatlichen Einwanderungsbehörde, bevor Sie Reise- oder Beschäftigungsverpflichtungen eingehen.
Der häufigste Fehler von Saisonarbeitern in ihrer ersten Saison ist, ein Skigebiet auszuwählen, bevor sie geklärt haben, ob sie dort legal arbeiten dürfen. Die Visabestimmungen haben sich seit dem Brexit und aufgrund der politischen Veränderungen während der COVID-Zeit deutlich verändert, und viele Informationen im Internet sind veraltet.
Dieser Leitfaden gibt einen ehrlichen Überblick über die Arbeitsrechte in den wichtigsten Reisezielen für die häufigsten Passinhaber. Er stellt keine Rechtsberatung dar — überprüfe die Angaben immer bei der offiziellen Regierungsstelle, bevor du verbindliche Entscheidungen triffst.
Die Kernfrage: Darfst du arbeiten?
Es gibt drei Möglichkeiten, legal in einem Skigebiet arbeiten zu dürfen:
- Freizügigkeit — du bist Staatsbürger eines Landes im EWR oder eines Landes mit einem bilateralen Freizügigkeitsabkommen. Du kannst ohne Visum leben und arbeiten.
- Working-Holiday-Visum (WHV) — ein bilaterales Abkommen zwischen zwei Ländern, das Bürgern bis zu einem bestimmten Alter (meist 30 oder 35 Jahre) einen Arbeitsaufenthalt ermöglicht. Diese Visa gibt es nur zwischen bestimmten Länderpaaren.
- Vom Arbeitgeber gesponsertes Visum — dein Arbeitgeber beantragt in deinem Namen eine Arbeitserlaubnis. Das ist in den meisten Fällen erforderlich, wenn keine der beiden obigen Möglichkeiten greift.
Europäische Alpen (Frankreich, Österreich, Schweiz, Italien)
EU-/EWR-Bürger
Vollständige Freizügigkeit. Du kannst in jedem EU-/EWR-Land ohne Visum arbeiten. Nimm deinen Personalausweis oder Reisepass mit. Einige Länder verlangen nach drei Monaten eine Anmeldung — Frankreich nicht, Österreich schon.
Inhaber eines britischen Passes (nach dem Brexit)
Das Vereinigte Königreich hat den EU-Freizügigkeitsbereich 2021 verlassen. Britische Staatsbürger müssen nun die länderspezifischen Regelungen beachten:
Frankreich: Zwischen dem Vereinigten Königreich und Frankreich gibt es kein Working-Holiday-Visum. Um legal zu arbeiten, brauchst du eine Unterstützung durch den Arbeitgeber im Rahmen der französischen Genehmigung für Saisonarbeitskräfte (Autorisation de travail saisonnière). Die meisten großen Arbeitgeber — Hotelketten, Skischulen und Chalet-Betreiber mit Sitz im Vereinigten Königreich — können dies organisieren. Du beantragst die Genehmigung über die OFII (Office Français de l'Immigration et de l'Intégration). Beginne das Verfahren mindestens zwei Monate vor deiner Ankunft.
Österreich: Österreich betreibt ein quotenbasiertes System für Saisonarbeitskräfte. Britische Staatsbürger können im Rahmen der Quote arbeiten, aber Arbeitgeber müssen den Antrag im Voraus stellen, und die Plätze sind begrenzt. Außerhalb der Quote brauchst du über den Arbeitgeber eine individuelle Arbeitserlaubnis. Nicht unmöglich, aber mit entsprechendem Vorlauf.
Schweiz: Die Schweiz gehört nicht zur EU und hat ihr eigenes System. Britische Staatsangehörige können eine B-Bewilligung (für längere Aufenthalte) oder eine L-Bewilligung (für kurze Aufenthalte bis zu 364 Tagen) beantragen — aber du brauchst zuerst ein Jobangebot, und einige Kantone sind restriktiver als andere. Für die Bezahlung und das Gelände auf Verbier-Niveau kann sich der Verwaltungsaufwand lohnen, aber das Verfahren ist nicht unkompliziert.
Italien: Ähnlich wie in Frankreich — eine Unterstützung durch den Arbeitgeber ist erforderlich. Die italienische Genehmigung für Saisonarbeit (permesso di soggiorno per lavoro stagionale) existiert, erfordert aber die Mitwirkung des Arbeitgebers. Der Markt in kleineren Skigebieten der Dolomiten wächst.
Inhaber eines amerikanischen oder kanadischen Passes
Ohne Unterstützung durch einen Arbeitgeber besteht kein automatisches Arbeitsrecht in Europa. Bei den meisten Jobs in Skigebieten musst du dies vor deiner Ankunft klären — du kannst nicht einreisen und anschließend im Land eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Kanada
Kanada ist die am leichtesten zugängliche außereuropäische Option für englischsprachige Saisonarbeiter, vor allem wegen des IEC-Working-Holiday-Visums (International Experience Canada).
Das IEC-WHV erlaubt Bürgern berechtigter Länder, bis zu zwei Jahre in Kanada zu leben und zu arbeiten (je nach Land unterschiedlich). Du beantragst es online über die IRCC (Immigration, Refugees and Citizenship Canada), zahlst eine geringe Gebühr (161 CAD) und erhältst bei Genehmigung eine offene Arbeitserlaubnis, die überall in Kanada gilt.
Zu den berechtigten Ländern gehören: das Vereinigte Königreich, Australien, Neuseeland, Irland, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Belgien, Schweden, Dänemark, Japan, Südkorea, Hongkong, Taiwan und weitere.
Altersgrenzen: Für die meisten Länder 18–35 Jahre (für einige 18–30 Jahre).
Nachfrage: IEC-Plätze werden über Kontingente vergeben, die im Laufe des Jahres regelmäßig geöffnet werden. Einige Länderquoten, insbesondere die des Vereinigten Königreichs, sind stark nachgefragt, sodass man möglicherweise auf mehrere Auslosungen warten muss. Bewirb dich frühzeitig — idealerweise drei bis vier Monate vor dem geplanten Startdatum.
Für Whistler gilt insbesondere: Die meisten Jobs in der Skischule und im Skigebiet setzen voraus, dass dein IEC-WHV bereits bestätigt ist, bevor eine vollständige Bewerbung bearbeitet wird.
USA
In den USA ist die Situation für internationale Saisonarbeiter am kompliziertesten.
J-1-Visum für kulturellen Austausch: Der wichtigste Weg zu einem Job während der Skisaison in den USA. Du musst über eine zugelassene J-1-Trägerorganisation vermittelt werden (BUNAC, CIEE, InterExchange und andere). Der Träger findet geeignete Arbeitsstellen, bearbeitet das Visum und ist für dein Wohlergehen verantwortlich. Du kannst ein J-1-Visum nicht selbstständig mit einem Arbeitgeber vereinbaren. Die Gebühren für die Trägerorganisation liegen normalerweise bei 500–1.500 USD.
H-2B-Visum für vorübergehende nichtlandwirtschaftliche Arbeitskräfte: Für einige Tätigkeiten im Skigebiet (Liftbetrieb, Instandhaltung, Gästeservice). Die Genehmigung ist an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden und auf Bundesebene kontingentiert — der Kongress legt eine jährliche Obergrenze von 66.000 H-2B-Visa fest, aufgeteilt auf die Winter- und Sommersaison. Der Wettbewerb ist hart, und nicht alle Arbeitgeber sind für eine H-2B-Unterstützung registriert.
Die ehrliche Zusammenfassung für US-Skigebiete: Plane einen Vorlauf von drei bis vier Monaten ein, rechne mit aufwendigem Verwaltungsaufwand und berücksichtige die Visakosten in deiner Finanzplanung. Die Berge der USA sind für die richtige Person den Aufwand wert, aber die Visahürden sind real.
Japan
Japan ist zu einem der beliebtesten außereuropäischen Ziele für eine Skisaison geworden, und die Visasituation ist besser, als viele erwarten.
Working-Holiday-Visum: Japan hat bilaterale WHV-Abkommen mit Australien, Neuseeland, Kanada, Irland, dem Vereinigten Königreich, Deutschland, Frankreich, Südkorea, Dänemark, Taiwan und weiteren Ländern. Die Altersgrenzen liegen normalerweise bei 18–30 Jahren, wobei manche Länder 30–35 Jahre erhalten. Du kannst ein japanisches Working-Holiday-Visum selbstständig über die japanische Botschaft oder das Konsulat in deinem Heimatland beantragen. Eine Unterstützung durch einen Arbeitgeber ist nicht erforderlich.
Wichtige Einzelregelungen:
- Inhaber eines Working-Holiday-Visums können bis zu einem Jahr in jedem Beruf arbeiten
- Skilehrer mit einer anerkannten internationalen Qualifikation (ISIA Level 2 oder gleichwertig) sind bei internationalen Skischulen deutlich gefragter
- Inhaber eines Working-Holiday-Visums dürfen maximal drei Monate für denselben Arbeitgeber arbeiten — wichtig, wenn du länger als eine Saison bleiben möchtest
Australien und Neuseeland
Beide Länder bieten das Working-Holiday-Maker-Visum (WHM) an (Unterklasse 417 für Australien, eine andere Unterklasse für Neuseeland) und haben Abkommen mit vielen Ländern. Als Skigebiete sind Thredbo, Perisher und Mt Buller (Australien) sowie Queenstown/Wanaka (Neuseeland) die wichtigsten Märkte.
Für Neuseeland gilt insbesondere: Die Skisaison läuft von Juni bis Oktober (Winter auf der Südhalbkugel), was gut zu einem Auslandsjahr mit zwei Saisons passt. Eine Saison auf der Nordhalbkugel (Dezember bis April), gefolgt von einer Saison in Neuseeland, ist ein beliebter Weg.
Georgien
Georgien bietet Bürgern der meisten Länder visumfreie Einreise für bis zu 365 Tage. Du kannst einreisen, bleiben und — in der Praxis, obwohl die formalen Arbeitsrechte rechtlich nicht eindeutig geregelt sind — informell arbeiten. Der formale Weg ist die Registrierung als Einzelunternehmer (Individual Entrepreneur), was unkompliziert ist.
Georgien ist eine Überlegung wert, wenn die Kosten der wichtigste Faktor sind und du flexibel bist. Gudauri ist nach jedem Maßstab ein wirklich gutes Skigebiet.
Praktische Checkliste
Arbeite diese Punkte in der folgenden Reihenfolge durch, bevor du dich für ein Skigebiet entscheidest:
- Informiere dich über die Visasituation für deine konkrete Kombination aus Pass und Reiseziel anhand der Reisehinweise deiner Regierung und der Einwanderungswebsite des Ziellandes
- Prüfe die Altersgrenzen für jedes WHV, auf das du dich verlässt
- Kläre, ob dein Arbeitgeber eine Arbeitserlaubnis unterstützt falls kein WHV existiert
- Plane für jedes gesponserte Visum zwei bis vier Monate Vorlaufzeit ein
- Reise niemals in ein Land ein und erwarte, deine Arbeitspapiere erst vor Ort regeln zu können — das funktioniert rechtlich fast nie
Ausführlichere Visaleitfäden für bestimmte Länder findest du in unserem Visa Guides-Bereich. Die Skigebietsprofile nennen den nächstgelegenen Flughafen und das Land, was bei der Planung der Logistik hilft.
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